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Versicherungswirtschaft gesteht unzulässige Praktiken ein. Provisions-Abgabeverbot: Das Eigentor des Jahres

Provisions-Abgabeverbot: Das Eigentor des Jahres

Die Fußball-EM beginnt heute. Das Eigentor des Jahres ist allerdings schon gefallen. Das meint jedenfalls Uwe Lange von AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds mit Blick auf die Versicherungswirtschaft. Die jüngst genannten Argumente für ein weiteres Provisions-Abgabeverbot seien die besten Argumente, es endlich abzuschaffen. "Die Lobbyisten haben deutlich gemacht, dass Kunden von Lebensversicherungen andere Sparten über Provisionen mitfinanzieren - und das muss beendet werden", so Uwe Lange.

AVL ist ein Finanzvermittler aus Weinstadt bei Stuttgart, der bei der Fondsvermittlung schon seit über 15 Jahren auf Anlageberatung ebenso verzichtet wie auf Abschlussprovisionen. In einem Rechtsstreit mit der Finanzaufsicht BaFin setzte AVL durch, auch bei Lebensversicherungen auf Abschlussprovisionen verzichten zu dürfen. Bislang war dies durch das Provisionsabgabe-Verbot untersagt.

Die Finanzaufsicht BaFin will nun prüfen, ob das Provisionsabgabe-Verbot für alle Vermittler abgeschafft werden sollte. Zahlreiche Verbände wurden in einem sogenannten Konsultationsverfahren aufgefordert, Stellungnahmen abzugeben. Für ein weiteres Provisionsabgabe-Verbot setzte sich der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) ein und begründete das unter anderem so:

Das Provisionsabgabeverbot hat im Übrigen dazu geführt, dass der Versicherungsvermittler seine gesamte Tätigkeit "quersubventioniert". (...) Zu einer Querfinanzierung kommt es des Weiteren, weil Provisionen aus der Vermittlung von z.B. Sachversicherungen oftmals den Beratungsaufwand nicht decken. So erfordert die Vermittlung von Kfz-Policen eine umfassende Beratung, für die nicht selten nur eine Jahresprovision von 20,00 € erzielt wird, die nicht kostendeckend ist und aus der auch Agenturkosten des Vermittlers finanziert werden müssen.

"Was für ein Eigentor", kommentiert AVL-Geschäftsführer Uwe Lange: "Der BVK räumt selber eine Quersubventionierung des Vertriebes ein. Die hohen Provisionen etwa aus Lebensversicherungen werden ganz offensichtlich dazu verwendet, die Beratung in anderen Sparten mitzufinanzieren."

Genau das "ist aber wegen des Sparten-Trennungsgebotes im Versicherungsrecht unzulässig", sagt der Stuttgarter Rechtsanwalt Dr. Andreas Sasdi, der für AVL das Recht auf Provisionsabgabe erstritten hat. "Es kann schließlich nicht angehen, dass ein Lebensversicherungskunde eine Hausrat- oder Autoversicherung des gleichen Konzerns sponsern muss."

Solche Praktiken seien nur möglich, weil keine Transparenz über Provisionen bestehe. Nur wenn das Provisions-Abgabeverbot insgesamt falle, könnten solche unzulässigen Quersubventionierungen verhindert werden, da die Branche zu Prämien ohne eingerechnete Provisionen übergehen würde. AVL Geschäftsführer Uwe Lange: "Wir fordern Finanzaufsicht und Gesetzgeber auf, nicht nur das Provisionsabgabe-Verbot für alle zu kippen - die Finanzaufsicht sollte zudem sofort gegen den offenkundigen Missstand mit Quersubventionierungen der Versicherungssparten vorgehen." (AVL)

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