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Girokonto, Vermögenswirksame Leistungen, Riester-Rente - Ausbildungsbeginn: Wie junge Leute beim Sparen Kosten sparen

Girokonto, Vermögenswirksame Leistungen, Riester-Rente - Ausbildungsbeginn: Wie junge Leute beim Sparen Kosten sparen

Für viele junge Menschen beginnt in diesen Wochen die betriebliche Ausbildung. Die Azubis können nun zum ersten Mal regelmäßig über Einkünfte verfügen und sind daher umworben von Banken, Versicherungen und Bausparkassen. Worauf bei den Finanzverträgen zu achten ist, wie sich Kosten vermeiden lassen, erläutert die bankenunabhängige AVL Finanzvermittlung.

Girokonto: Spätestens mit Ausbildungsbeginn ist ein Girokonto nötig, auf das das Azubi-Gehalt überwiesen werden kann. Mitunter werden Girokonten ohne monatliche Kosten angeboten. Der Auszubildende sollte aber darauf achten, dass keine Altersgrenze für die Kostenfreiheit gesetzt wird. Sonst wird es später doch teuer - und für den Wechsel sind dann viele zu bequem. „Außerdem sollten flächendeckend kostenlose Bargeld-Abhebungen möglich sein“, so AVL-Geschäftsführer Uwe Lange.

VL-Sparen: Die Anlage von „Vermögenswirksamen Leistungen“ (VL) eignet sich besonders für Auszubildende, da sie wegen des noch geringen Einkommens die staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage nutzen können (9% fürs Bausparen, 20% bei Aktienfonds).

Bei den Kosten sollte beim Bausparvertrag auf die Abschlussgebühr, beim Aktienfonds auf den „Ausgabeaufschlag“ von teilweise über fünf Prozent geachtet werden. „Wer statt bei einer Bank den Fonds bei einem Discount-Vermittler ordert, kann in den meisten Fällen den gesamten Ausgabeaufschlag sparen“, sagt AVL-Geschäftsführer Uwe Lange.

Riester-Rente: Mit wenig Einsatz kann sich der Auszubildende die staatliche Sonderprämie von einmalig 200 Euro (Abschluss bis zum 25. Lebensjahr) sowie die staatliche Grundzulage von 154 Euro jährlich sichern. Da der Auszubildende in der Regel im Vorjahr noch nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, muss er zunächst nur den Mindestbeitrag von 60 Euro im Jahr aufbringen – also fünf Euro im Monat. In der Folgezeit sind vier Prozent des Vorjahreseinkommens in einen zertifizierten Riester-Renten-Vertrag einzuzahlen.

Weitere Infos dazu gibt es u.a. bei der Stiftung Warentest.

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