FAQ

Fragen und Antworten zu AVL

Sie haben Fragen zu einer Depotstelle, einem Produkt oder insgesamt zu AVL und den Vorgängen? Dann sind Sie hier genau richtig. AVL stellt Ihnen in den FAQ die am häufigsten gestellten Fragen vor und gibt Ihnen direkt die passende Antwort dazu.

Vermögenswirksame Leistungen (VL)

Der Institutsschlüssel für das ebase VL-Depot der FNZ Bank lautet: 1011111

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Sollte Ihr Einkommen unterhalb der festgelegten Einkommensgrenze liegen, erhalten Sie für die eingezahlten Beiträge in Ihr VL-Depot zusätzlich eine staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage.

Die Einkommensgrenze beträgt 40.000 Euro - bei einer Zusammenveranlagung 80.000 Euro. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen in dem Kalenderjahr, in welchem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt wurden.

Gefördert wird maximal ein jährlicher Beitrag von 400 Euro mit 20 Prozent (80 Euro) je Arbeitnehmer. 

Die gesetzliche Grundlage für diese Förderung bildet das „Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer“: Fünftes Vermögensbildungsgesetz - 5. VermBG

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Der Institutsschlüssel der FFB (FIL Fondsbank) lautet: 1118439

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Der Antrag auf Arbeitnehmersparzulage für Ihr VL-Depot ist grundsätzlich zusammen mit der Einkommensteuererklärung zu stellen.

Seit 1. Januar 2018 werden die Einzahlungen in ein VL-Depot nicht mehr in Papierform bescheinigt. Stattdessen wurde eine elektronische Bescheinigung eingeführt. Die Daten werden elektronisch direkt dem für den jeweiligen Kunden zuständigen Finanzamt gemeldet.

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Der Institutsschlüssel der Fondsdepot Bank lautet: 1119265

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Sollten Sie Ihren Arbeitgeber bei der Eröffnung Ihres VL-Depots angegeben haben, erhält Ihr Arbeitgeber die Bescheinigung direkt von Ihrer Depotstelle zugesandt. Sollte diese Angabe im Antrag nicht möglich sein, erhalten Sie nach der Depoteröffnung die entsprechenden Unterlagen zur Weitergabe an Ihren Arbeitgeber.

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Ja, Sie können Ihren VL-Vertrag nach 6 Jahren weiter besparen.

Wenn Sie nichts unternehmen, aktiviert nach Ablauf der Einzahlungsfrist eine weiter eingehende Folgezahlung automatisch einen Anschlussvertrag mit dem selben Fonds wie bisher. Die Einzahlungs- und Sperrfrist beginnt von Neuem.

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Häufig zahlen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern bis zu 40 Euro im Monat an Vermögenswirksamen Leistungen (VL) zusätzlich zum Gehalt. Erfragen Sie also Ihren individuellen Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen bei Ihrem Arbeitgeber. Zusätzlich fördert der Staat das VL Sparen in Aktienfonds mit der Arbeitnehmer-Sparzulage, wenn Ihr Einkommen 20.000 Euro (Ledige) bzw. 40.000 Euro (Verheiratete) nicht übersteigt.

Ein VL-Depot wird bis zu einem jährlichen Sparbetrag von 400 Euro gefördert. Die staatliche Zulage beträgt 20 Prozent, also bis zu 80 Euro jährlich. VL Verträge müssen 6 Jahre lang bespart werden. Wird die Arbeitnehmer-Sparzulage in Anspruch genommen, liegen sie noch ein weiteres Jahr fest. Nach dem siebten Jahr, der so genannten Sperrfrist, kann über die gesamte Summe aus Einzahlungen, Erträgen und der Arbeitnehmer-Sparzulage verfügt werden. Die Grundlage hierfür bildet das Vermögensbildungsgesetz.

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Wenn Ihre Unterlagen vollständig bei uns eingegangen sind, werden diese zeitnah von AVL geprüft und an die Depotstelle weitergeleitet. Wenn Sie in Ihrer Discountvereinbarung eine E-Mail Adresse angeben, erhalten Sie von uns eine Information per E-Mail, sobald wir die Unterlagen an Ihre Depotstelle weiterleiten.

Sobald Ihr Depot oder Vertrag eröffnet wurde, erhalten Sie von Ihrer Depotstelle die Depot- oder Vertragsdaten und von AVL ein Begrüßungsanschreiben mit Ihrer AVL-Kundennummer und Ihrer Depotnummer.
Damit können Sie sich dann für den AVL Kundenlogin registrieren.

Sollten Ihre Antragsunterlagen fehlerhaft oder unvollständig sein, nimmt AVL zeitnah Kontakt mit Ihnen auf, um eine schnelle Depot- bzw. Vertragseröffnung sicherzustellen.

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Ja, Sie haben die Möglichkeit, Ihren VL-Vertrag vorzeitig zu kündigen. Eine prämienunschädliche Kündigung ist nur bei Tod, Heirat, Arbeitslosigkeit oder für berufliche Weiterbildung (VermBG § 4 Abs.4 Nr.4) mit dem entsprechenden Nachweis möglich. In allen anderen Fällen können Sie den Vertrag nur "prämienschädlich" kündigen, d.h. Sie verlieren den Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage für die bereits besparte Zeit.

Es ist erforderlich, dass Sie Ihre Kündigung formlos schriftlich per Fax oder Brief direkt bei der entsprechenden Depotstelle beauftragen. Vermerken Sie bitte im Anschreiben, dass es sich um eine "prämienschädliche Kündigung" handelt.

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Eine Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen sind in der Regel freiwillige Leistungen des Arbeitgebers. Ausnahmen bilden hier Regelungen in Tarifverträgen, welche dann gegebenenfalls die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen verbindlich zusagen.

Unabhängig von der Arbeitgeberleistung können Sie Ihren Arbeitgeber beauftragen, vermögenswirksame Leistungen teilweise oder vollständig aus Ihrem Gehalt zu überweisen (Arbeitnehmerleistung).

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Ja. Sie können Ihren VL-Fondssparplan nach einem Arbeitsplatzwechsel weiter führen und besparen. 

Unabhängig von der Zahlung von Vermögenswirksamen Leistungen Ihres neuen Arbeitgebers können Sie ihn beauftragen, vermögenswirksame Leistungen teilweise oder vollständig aus Ihrem Gehalt zu überweisen.

Ein Schreiben mit den erforderlichen Daten für den neuen Arbeitgeber kann bei Ihrer Depotstelle angefordert werden.

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Ja, Sie können die Fondsanteile in Ihrem Depot halten und als Grundlage für Ihren weiteren Vermögensaufbau verwenden.

Für die frei verfügbaren Fondsanteile erhebt die Bank jährliche Depotgebühren gemäß dem aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis.

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Nein, ein VL-Depot kann nicht verpfändet werden. Der Depotinhaber kann Ansprüche aus seinem VL-Depot nicht abtreten oder verpfänden lassen.

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Sie werden ca. 3-4 Wochen vor Ende der Einzahlphase Ihres VL-Fondssparplans von der Depotstelle angeschrieben.
In diesem Schreiben wird erläutert, dass für Sie ein Folgevertrag mit den gleichen Bedingungen wie bisher eingerichtet wird, sollten Sie diesem Schreiben nicht schriftlich widersprechen.
Sie haben die Möglichkeit, für den Folgevertrag einen neuen Fonds zu wählen, indem Sie der Depotstelle schriftlich per Fax oder Brief einen Auftrag hierfür erteilen.

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Die Änderung der Beiträge Ihres VL-Fondssparplans teilen Sie bitte Ihrem Arbeitgeber mit.

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Die Sperrfrist ist der gesetzlich festgelegte Zeitraum, in dem Ihre Anteile im VL-Wertpapiersparvertrag aufgrund der möglichen staatlichen Förderung (Arbeitnehmersparzulage, VermBG § 13 Abs. 3), festgesetzt sind. Die Sperrfrist beginnt rückwirkend zum 01. Januar des Kalenderjahres der ersten Einzahlung (Stichtag: Geldeingang bei der Depotstelle) und endet am 01. Januar des Kalenderjahres, welches auf das Ende der Einzahlungsfrist folgt.

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Nein. Der Übertrag eines laufenden VL-Fondssparplans auf ein anderes Depot ist in der Regel nicht möglich.

Die theoretische Möglichkeit - einen laufenden VL-Vertrag zu übertragen – wird aus abwicklungstechnischen Gründen nicht angeboten. 

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Haben Sie noch Fragen?

Hotline

07151 604 59 30
Mo. - Fr. 08:00 - 20:00 Uhr,
Sa. 09:00 - 16:00 Uhr

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