Diamant Direkt

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Kurzbeschreibung

Vorschaubild Diamant Direkt

Der Käufer schließt mit dem Anbieter, der Pretagus Diamant GmbH, einen Kaufvertrag über geschliffene Diamanten, die dieser anhand von Mindestqualitätskriterien auswählt. Der Käufer kann mit dem Anbieter darüber hinaus einen Verwahrungsvertrag abschließen und die Verwahrung der Diamanten in einem Zollfreilager in der Schweiz beauftragen.
Der Kaufpreis beinhaltet den Erwerbspreis der Diamanten sowie anfallende Nebenkosten, u.a. für die Erbringung folgender Dienstleistungen: Auswahl der Diamanten und geeigneter Lieferanten, Einholung von Gutachten und Zertifikaten, Einschaltung von Vermittlern, Qualitätskontrolle der Diamanten, Mittelverwendungskontrolle sowie Protokollierung des Eigentumsüberganges durch einen Wirtschaftsprüfer.

Marktsituation

Diamanten mit ihrer exquisiten Schönheit faszinieren die Menschen seit vielen tausend Jahren. Entstanden vor mehreren hundert Millionen Jahren tief im Inneren unserer Erde, erreicht nur eine sehr überschaubare Menge der unvergänglichen Edelsteine die Oberfläche unseres Planeten. Eine noch viel kleinere Anzahl ist von so hoher Qualität, dass sie für die Verarbeitung als Schmuckstück in Frage kommt. Diamanten wecken Begehrlichkeiten. Nicht nur bei Frauen, die ihr Funkeln zu schätzen wissen. Es ist ihre Seltenheit, die Diamanten zu einem der gefragtesten Statussymbole überhaupt macht. Seit Jahrtausenden sind sie der Inbegriff von Reichtum und Vermögen. Kluge Investoren haben diese Lektion längst gelernt und sehen in hochqualitativen Diamanten eine sinnvolle Beimischung zu ihrem Sachwertportfolio. Wo Gold und Edelmetalle bereits glänzen, sollten Diamanten nicht fehlen, denn sie zeichnen sich durch einen stabilen Markt und ebensolche Preise aus. Weniger volatil ist wohl kaum ein anderer Sachwert. Regelmäßige Ausschüttungen liefern Investmentdiamanten zwar nicht, dafür aber die Gewissheit, den schönsten Sachwert der Welt zu besitzen, der überdies auf kleinstem Raum Vermögen konzentriert, speichert und sichert. In den vergangenen 50 Jahren ist der Durchschnittspreis für hochwertige Einkaräter um gut 1.000 Prozent gestiegen. Abgesehen von kleineren konjunkturellen Dellen ist die Entwicklung durchweg positiv verlaufen. Insbesondere in den vergangenen zehn Jahren lag die Wertentwicklung von Diamanten ab einem Karat Gewicht signifikant über der Inflationsrate. Eine Studie des Beratungsunternehmens Bain & Company aus dem Jahr 2012 geht von einer Verdopplung der Nachfrage nach Diamanten bis zum Jahr 2020 aus. Dieser steigenden Nachfrage kann der Markt nicht durch eine Erhöhung der Fördermengen entsprechen, da die Diamantförderung sehr aufwendig und die Erschließung neuer Abbauorte sehr langwierig ist. Gleichzeitig ist damit zu rechnen, dass in den nächsten Jahren einige große Minen ausgeschöpft sind.

Beteiligungsobjekt

Der Käufer erwirbt von dem Anbieter runde Brillanten mit einem Gewicht von i.d.R. 1 Karat oder mehr, mindestens jedoch 0,5 Karat, in den Farbvarianten farblos bis leicht gelblich (Farbe D-K) mit möglichst geringen Einschlüssen (IF - internally flawless, lupenrein- bis SI - slightly included, kleinere Einschlüsse) sowie der Schliffausführung sehr gut oder exzellent. Pretagus bietet nur Diamanten an, für die ein aktuelles, gemmologisches Zertifikat vorliegt. Bei Diamanten ab 1 ct. muss dieses Zertifikat von GIA (Gemological Institute of America Inc.), IGI (International Gemological Institute) oder HRD (Hoge Raad vor Diamant) erstellt sein. Wünsche des Käufers werden berücksichtigt. Je nach gewünschter Investitionssumme erwirbt der Käufer einen einzelnen oder mehrere Diamanten. Sämtliche Diamanten werden von Pretagus vor dem Verkauf an den Kunden einer Qualitätskontrolle durch zertifizierte Diamantgutachter unterzogen. Die Verwahrung der Investmentdiamanten im Zollfreilager ist optional möglich. Der Käufer schließt einen Verwahrungsvertrag mit dem Anbieter. Die auf den Käufer individualisierte Verpackung und Einlagerung der Diamanten im Zollfreilager wird von einem Wirtschaftsprüfer protokolliert. Jährlich wird zudem eine Inventur durchgeführt. Die Kosten für Lagerung und Versicherung der Investmentdiamanten im Zollfreilager belastet der Anbieter an den Käufer weiter. Der Käufer kann die Diamanten jederzeit aus dem Zollfreilager auslagern oder diese verkaufen. Bei einer Auslieferung / Aushändigung an den Kunden ist je nach Bestimmungsland eine Einfuhrumsatzsteuer bzw. Umsatzsteuer zu zahlen. An Kunden, die keinen Verwahrungsvertrag abschließen, werden die Diamanten unmittelbar nach dem Erwerb per Werttransport ausgeliefert.

Einzahlung / Ausschüttung / Verkauf

Einzahlung Der Kaufpreis ist spätestens zwei Wochen nach Annahme des Kaufvertrages fällig. Veräußerung Der Anbieter unterbreitet dem Käufer jederzeit auf Wunsch ein Rückkaufangebot für die Diamanten. Dieses Angebot erfolgt zum dann jeweils von ihr ermittelten Marktpreis. Im Falle eines Verkaufs an die Pretagus Diamant GmbH erledigt diese sämtliche Formalitäten, überweist dem Kunden den Verkaufserlös und sendet ihm alle Unterlagen zu. Alternativ ist ein Verkauf der Diamanten an Dritte möglich. Dazu kann der Kunde die Pretagus Diamant GmbH beauftragen, einen geeigneten Käufer für die Diamanten zu suchen. Pretagus hat über verschiedene Diamanthandelsplattformen Zugang zum internationalen Diamanthandel. Die Kunden profitieren von diesem Marktzugang, der es ermöglicht, die Diamanten international interessierten Käufern anzubieten. Im Falle einer erfolgreichen Vermittlung bezahlt der Kunde an Pretagus eine Gebühr in Höhe von 2,5 % Prozent des Verkaufserlöses.

Steuerliche Ergebnisse/ Konzeption

Mit dem Erwerb der Diamanten verfolgen die Käufer regelmäßig auch das Ziel, an zukünftigen Wertsteigerungen für Diamanten, ggf. durch einen späteren Verkauf, zu partizipieren. Veräußerungsgewinne der Diamanten, die nach Ablauf der sogenannten einjährigen Spekulationsfrist erzielt werden, können von den Käufern steuerfrei vereinnahmt werden. Mögliche Veräußerungsverluste sind dann steuerlich irrelevant. Einkommensteuerliche Folgen können sich für die Käufer ergeben, wenn die Diamanten innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb wieder veräußert werden und dabei ein Veräußerungsgewinn entsteht. In diesem Fall erzielen die Käufer nach § 22 Nr. 2 EStG (Einkommensteuergesetz) „Sonstige Einkünfte“ aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23 EStG. Der Veräußerer muss für die Anwendung des § 23 EStG zum Zeitpunkt der Veräußerung der Diamanten unbeschränkt steuerpflichtig sein.
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