Verkauf von Beteiligungen

Der Verkauf von Beteiligungen ist möglich

Wenn Sie als Anleger überlegen, Anteile an einer Beteiligung vor Ende der vereinbarten Laufzeit zu verkaufen, müssen Sie einen Käufer finden. Für den Handel von Beteiligungen hat sich ein Zweitmarkt gebildet, der jedoch nicht so etabliert ist, wie etwa der geordnete Aktienhandel an einer Wertpapierbörse. Der Zweitmarkt wird von wenigen privaten Unternehmen betrieben.

Der Zweitmarkt für Beteiligungen

Beim Verkauf einer Beteiligung müssen Sie außerdem bedenken, dass keine tägliche Preisfeststellung, wie dies bei offenen Investmentfonds in der Regel der Fall ist, stattfindet. Die Preisbildung geschieht also frei zwischen Verkäufer und Käufer. Zudem hat jede Beteiligung ein eigenes, im Gesellschaftsvertrag festgehaltenes Regelwerk. So wird beispielsweise oft die Zustimmung des Initiators erforderlich, wenn mit dem Verkauf von Anteilen an Dritte auch die Mitspracherechte weitergegeben werden sollen. Solche Aspekte können den Verkauf von Beteiligungen erschweren oder wirtschaftlich nicht sinnvoll werden lassen.

Bevor Sie Anteile an Beteiligungen auf dem Zweitmarkt verkaufen, sollten Sie auch die steuerlichen Auswirkungen einer solchen Veräußerung prüfen und entscheiden, ob und zu welchem Preis ein Verkauf überhaupt sinnvoll ist.

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